VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER LEICA EYECARE GMBH
1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss
1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) finden, auch wenn auf deren Anwendbarkeit nicht ausdrücklich hingewiesen wird, auf alle Lieferungen und Leistungen der Leica Eyecare GmbH („LEICA Eyecare“) gegenüber dem Vertragspartner Anwendung, bis der Vertragspartner von LEICA Eyecare über eine neue Version der AGB in Kenntnis gesetzt wird. Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.2. Angebote sind unverbindlich. Aufträge werden erst mit Auftragsbestätigung durch LEICA Eyecare oder durch die vollständige oder teilweise Lieferung der Bestellung seitens LEICA Eyecare wirksam.
1.3. Die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, die Geltung wird ausdrücklich von LEICA Eyecare schriftlich bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen hat.
2. Lieferung, Gefahrenübergang, Verpackung, Versicherung
2.1. Lieferdaten und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag als verbindlich vereinbart wurden und der Vertragspartner LEICA Eyecare rechtzeitig sämtliche für die Durchführung einer solchen Lieferung erforderlichen Informationen oder Unterlagen mitgeteilt beziehungsweise zur Verfügung gestellt hat und etwa vereinbarte Vorauszahlungen in der zwischen den Parteien vereinbarten Art und Höhe geleistet hat. Die zwischen den Parteien vereinbarten Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
2.2. Ereignisse, die unvorhersehbar oder unvermeidbar sind und außerhalb der Kontrolle und des Einflussbereichs von LEICA Eyecare liegen, und für die LEICA Eyecare keine Verantwortung trägt, wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten, entbinden Leica Deutschland für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Liefer- und Leistungszeiten bzw. -daten werden um die Dauer einer solchen Störung verlängert oder verschoben, und der Vertragspartner wird über den Eintritt einer solchen Störung rechtzeitig unterrichtet. Sofern das Ende einer solchen Störung nicht absehbar ist oder sie sich über mehr als zwei Monate erstreckt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
2.3. Verzögern sich die Lieferungen, ist der Vertragspartner nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn (i) LEICA Eyecare die Verzögerung zu vertreten hat und (ii) eine angemessene, vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist verstrichen ist.
2.4. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister auf den Vertragspartner über. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, geht die Gefahr in diesem Moment auf ihn über. Bei Annahmeverzug ist LEICA Eyecare berechtigt, (i) die Ware auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners einzulagern oder deren Lagerung zu veranlassen sowie (ii) nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben vom Vertrag zurückzutreten.
2.5. In begründeten Fällen kann LEICA Eyecare Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Vertragspartner zumutbar ist.
2.6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Vertragspartner die Kosten der Lieferung. Für Deutschland gilt ergänzend: Es ist eine Versandkostenpauschale pro Liefertag zu zahlen; die Höhe der Versandkostenpauschale wird dem Vertragspartner entweder im Angebot oder in der Bestellbestätigung mitgeteilt.
2.7. LEICA Eyecare schließt eine Versicherung mit üblichem Deckungsumfang hinsichtlich allgemeiner Transport- und Versandrisiken ab.
2.8. Im Schadenfall ist der Vertragspartner verpflichtet, vom Transportunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung oder den Verlust unter Angabe von Menge und Art der Ware einzuholen; verweigert das Transportunternehmen eine solche Bestätigung, hat der Vertragspartner die Annahme der Lieferung zu verweigern. Wird der Schaden erst beim Öffnen der Verpackung entdeckt, ist die Ware in der Verpackung in dem Zustand zu belassen, in dem sie vorgefunden wurde, und der Vertragspartner wird das Transportunternehmen auffordern, den Schaden zu bezeugen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. Der Vertragspartner hat LEICA Eyecare umgehend über einen solchen Schaden zu informieren und die für eine Regelung des Schadenfalls notwendigen Unterlagen an LEICA Eyecare weiterzuleiten.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise der LEICA Eyecare. Sie verstehen sich in Euro netto, EXW Warenlager LEICA Eyecare, gemäß INCOTERMS 2020, ohne Verpackung. Sämtliche Nebenkosten, darunter auch die Kosten für Versand, Versicherung, Transport, Import/Export und andere Genehmigungen und Bescheinigungen, trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner trägt sämtliche erhobenen Steuern, Gebühren und Zölle.
3.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; verstreicht dieser Zahlungszeitraum, befindet sich der Vertragspartner im Verzug. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst dann als erfolgt, wenn LEICA Eyecare die Zahlung erhalten hat. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum wird dem Vertragspartner Skonto in Höhe von 2 % gewährt, bei Zahlungen per SEPA-Firmenlastschriftmandat in Höhe von 3 %.
3.3. LEICA Eyecare ist berechtigt, Teilrechnungen zu Teillieferungen gemäß Ziffer 2.5 auszustellen.
3.4. Der Vertragspartner hat Zahlungen in Euro zu leisten.
3.5. Bei sämtlichen Zahlungen sind die Kundennummer des Vertragspartners, das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer anzugeben.
3.6. Zur Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.7. Befindet sich der Vertragspartner im Verzug, ist LEICA Eyecare berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die rückständigen Zahlungen zu erheben. Zinszahlungen entbinden den Vertragspartner nicht von der vertraglichen Zahlungsverpflichtung gemäß diesen Bestimmungen. Der Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz infolge des Verzugs bleibt unberührt.
3.8. Gerät der Vertragspartner mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug oder wird für LEICA Eyecare nach dem Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Vertragspartners erkennbar, ist LEICA Eyecare berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann LEICA Eyecare von einzelnen oder allen betroffenen Verträgen jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt LEICA Eyecare unbenommen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten, darunter (unter anderem) Bankgebühren oder Scheck- und Wechseleinlösegebühren, Eigentum von LEICA Eyecare. Wird der Eigentumsvorbehalt vom Landesrecht des Vertragspartners nicht anerkannt und LEICA Eyecare nach diesem ein gleichwertiges Recht wie im Folgenden dargelegt eingeräumt, so ist LEICA Eyecare berechtigt, solche zur Wahrung des Eigentums an der Ware zur Verfügung stehenden anderweitigen Rechte geltend zu machen, und der Vertragspartner wird alles unternehmen, um LEICA Eyecare unverzüglich entsprechende Rechte zu Sicherungszwecken einzuräumen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen wie Eintragung, Bekanntmachung usw., die im Hinblick auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit dieser Rechte zu Sicherungszwecken notwendig und dienlich sind, mitzuwirken.
4.2. Durch die Verarbeitung erwirbt der Vertragspartner kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen („Sachen“); die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für LEICA Eyecare als Hersteller im Sinne von § 950 BGB. Sollte der Eigentumsvorbehalt von LEICA Eyecare dennoch durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich der Vertragspartner und LEICA Eyecare schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf LEICA Eyecare übergeht, LEICA Eyecare die Übereignung annimmt und der Vertragspartner unentgeltlicher Verwahrer der Sachen bleibt.
4.3. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und sämtlicher Nebenkosten kann Ware, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegt, im normalen Geschäftsgang verkauft werden, sie soll jedoch nicht als Sicherheit gestellt, hinterlegt oder übertragen, verpfändet oder anderweitig mit den Rechten Dritter belastet werden. Im Falle ihres Verkaufs tritt der Vertragspartner den erzielten Verkaufspreis bis zu dem Betrag an LEICA Eyecare ab, den der Vertragspartner LEICA Eyecare schuldet; LEICA Eyecare akzeptiert eine solche Abtretung. Der Vertragspartner ist widerruflich befugt, die an LEICA Eyecare abgetretenen Forderungen treuhänderisch im eigenen Namen einzuziehen. LEICA Eyecare kann eine solche Befugnis und das Recht auf Weiterverkauf der Ware widerrufen, sofern der Vertragspartner mit der Erfüllung wesentlicher Pflichten wie zum Beispiel der Zahlungspflicht im Verzug ist.
4.4. Der Vertragspartner hat LEICA Eyecare unverzüglich über die Eröffnung von Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, Pfändungen oder anderweitige Maßnahmen seitens Dritter im Zusammenhang mit der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware zu unterrichten und LEICA Eyecare jederzeit die gewünschten Informationen im Hinblick auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware oder die an LEICA Eyecare abgetretenen Forderungen zu liefern.
Gleichzeitig hat der Vertragspartner Dritte über den Eigentumsvorbehalt von LEICA Eyecare zu unterrichten. Der Vertragspartner trägt die durch die Abwehr der Zugriffe und Ansprüche Dritter entstehenden Kosten.
4.5. Kommt der Vertragspartner mit wesentlichen Pflichten wie der Verpflichtung zur Zahlung in Verzug und tritt LEICA Eyecare vom Vertrag zurück, kann LEICA Eyecare ungeachtet anderweitiger Rechte die Herausgabe, der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware verlangen und diese zum Zwecke der Befriedigung fälliger Forderungen gegen den Vertragspartner anderweitig verwerten. In dem Fall hat der Vertragspartner LEICA Eyecare oder den Beauftragten von LEICA Eyecare sofortigen Zugriff auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu gewähren und diese herauszugeben.
4.6. Sofern der realisierbare Wert der Sicherheiten sämtliche zu besichernden Ansprüche von LEICA Eyecare um mehr als 10 % übersteigt, ist der Vertragspartner berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
5. Rechte des Vertragspartners bei Mängeln
5.1. Die von LEICA Eyecare gelieferte Ware wird nach speziellen Qualitätsvorgaben hergestellt und geprüft.
5.2. LEICA Eyecare gewährleistet, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln ist.
5.3. Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln bestehen nur dann, wenn der Vertragspartner die Ware nach Erhalt unverzüglich geprüft und LEICA Eyecare schriftlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Ware über Mängel in Kenntnis gesetzt hat. Sofern der Mangel im Rahmen einer normalen Prüfung nicht erkennbar war, ist ein solcher Mangel LEICA Eyecare schriftlich innerhalb von zehn Arbeitstagen ab seiner Entdeckung mitzuteilen.
5.4. Auf Verlangen von LEICA Eyecare hat der Vertragspartner die beanstandete Ware unverzüglich an LEICA Eyecare zurückzusenden. Sofern sich die Mängelanzeige des Vertragspartners als unbegründet herausstellt und der Vertragspartner dies vor Erstattung der Mängelanzeige bemerkt oder in fahrlässiger Weise nicht bemerkt hat, ist der Vertragspartner verpflichtet, LEICA Eyecare sämtliche in dem Zusammenhang entstandenen Kosten, wie Reise- oder Versandkosten, zu erstatten.
5.5. Mängel wird LEICA Eyecare nach eigener Wahl durch für den Vertragspartner kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise kostenlose Lieferung einer mangelfreien Sache (gemeinsam „Nacherfüllung“) beseitigen. Der Vertragspartner wird LEICA Eyecare die für die Nacherfüllung notwendige angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen. Von LEICA Eyecare ersetzte Teile sind LEICA Eyecare auf ihr Verlangen zurückzugewähren.
5.6. Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln sind dann ausgeschlossen, wenn der Mangel auf natürliche Abnutzung oder Umstände zurückzuführen ist, die der Vertragspartner zu vertreten hat, wie (i) unsachgemäße Behandlung, Reparatur oder Veränderung der Ware durch den Vertragspartner, Endkunden oder durch Dritte, (ii) fehlerhafte Behandlung (z. B. übermäßige Beanspruchung) oder (iii) die Verwendung von ungeeignetem Zubehör, Werkzeug oder ungeeigneten Ersatzteilen.
5.7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Vertragspartner unzumutbar oder hat LEICA Eyecare sie nach § 439 Abs. 3 BGB verweigert, so kann der Vertragspartner nach seiner Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz gemäß Ziffer 6 oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen.
5.8. Die Verjährungsfrist für die Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln beträgt zwölf Monate beginnend mit der Ablieferung der Ware beim Vertragspartner.
5.9. Die auf die ursprüngliche Ware anzuwendenden Bestimmungen gelten in gleicher Weise für Ersatzlieferungen.
6. Haftung
6.1. Die Verpflichtung von LEICA Eyecare zur Leistung von Schadensersatz wird wie folgt beschränkt:
a) Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LEICA Eyecare der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. LEICA Eyecare haftet nicht für die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
b) Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei schuldhaft verursachten Körperschäden sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für den Fall weiterer zwingender Haftungstatbestände. Darüber hinaus gilt sie nicht, wenn und soweit LEICA Eyecare eine Garantie übernommen hat.
6.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
7. Warenrücksendung
7.1. Warenrücksendungen sind mit der Kundennummer des Vertragspartners, dem Rechnungsdatum und der Rechnungsnummer zu versehen.
7.2. LEICA Eyecare kann für Ware, die ohne Kundennummer des Vertragspartners, dem Rechnungsdatum und der Rechnungsnummer zurückgesendet wird, keine Gutschrift erteilen oder Forderungen akzeptieren, und wird diese Ware auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners an den Vertragspartner zurücksenden.
8. Kündigungsrecht
Bei Aussetzung von Zahlungen oder der Eröffnung von Vergleichs- und Insolvenzverfahren ist LEICA Eyecare, unbeschadet der Gewährung einer angemessenen Nachfrist, sofern die Situation heilbar ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte bleiben davon unberührt.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen ist Heuchelheim.
10. Werbematerialien, Marken
10.1. Eine Weitergabe von Werbematerialien ist – egal in welchem Fall – nicht gestattet. LEICA Eyecare behält sich die jederzeitige Rückforderung von Werbematerialien vor.
10.2. Jedwede Nutzung von Marken der LEICA Eyecare (gleich ob LEICA Eyecare Markeninhaber oder Lizenznehmer der betreffenden Marke ist), bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der LEICA Eyecare. Dem Zustimmungsersuchen ist das beabsichtigte Nutzungskonzept beizufügen.
11. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und den in seiner Ausführung abgeschlossenen Kaufverträgen ist der Sitz von LEICA Eyecare. LEICA Eyecare ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gericht anhängig zu machen.
11.2. Diese AGB und alle gemäß diesen AGB abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Der Vertragspartner hat alle im Hinblick auf den Vertragsgegenstand einschlägigen Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze gegen Korruption und zur Exportkontrolle, zu beachten.
12.2. Sollten die vorliegenden Bestimmungen teilweise unwirksam oder ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit dieser Bestimmungen in ihrer Gesamtheit davon unberührt.
12.3. Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag und/oder zu diesen AGB sowie Nebenvereinbarungen bedürfen der Textform. Gleiches gilt für die Änderung des Textformerfordernisses.
Heuchelheim, im November 2023
LEICA Eyecare